FÖRDERUNG UND ZUSCHÜSSE
Bis zu 4.180 € Zuschuss bei anerkanntem Pflegegrad
Beratung kostenfrei | Wir helfen beim Antrag | Kein Verkaufsdruck

So unterstützt die Pflegekasse den Einbau
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen, die das Wohnen zu Hause wieder möglich machen. Treppenlift, Plattformlift, Hublift und Homelift zählen dazu. Wie hoch der Pflegegrad ist, spielt für den Betrag keine Rolle. Entscheidend ist, dass überhaupt einer vorliegt.
Ab Pflegegrad 1, der Betrag ist in allen Pflegegraden identisch
Keine Prüfung von Einkommen oder Vermögen, kein prozentualer Eigenanteil
Wohnen bis zu vier anspruchsberechtigte Personen zusammen, kann der Zuschuss insgesamt bis zu 16.720 € betragen. Bei mehr als vier Personen wird dieser Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt.
Verschlechtert sich die Pflegesituation später, ist ein erneuter Zuschuss möglich
Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor der Beauftragung
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Lift verbindlich beauftragen. Die Pflegekasse muss die Maßnahme vorher prüfen. Wir erklären Ihnen die richtige Reihenfolge und stellen den benötigten Kostenvoranschlag bereit.
Je nach Situation gibt es weitere Möglichkeiten.
Neben der Pflegekasse kommen abhängig von Ihrer Situation weitere Wege infrage, etwa wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall die Ursache war, wenn eine Schwerbehinderung anerkannt ist, oder über zinsgünstige Kredite und steuerliche Absetzbarkeit.
Welche Programme es gibt, wie hoch sie ausfallen und ob sie gerade beantragbar sind, ändert sich laufend. Bundesmittel sind manchmal ausgeschöpft, Konditionen werden angepasst, Landesprogramme kommen dazu. Deshalb schreiben wir hier keine Zahlen hin, die morgen nicht mehr stimmen.
Wir prüfen Ihre Situation im Beratungsgespräch zum dann aktuellen Stand. Das gehört zur Beratung und kostet Sie nichts.
Wobei wir Sie unterstützen können
Das übernehmen wir
Wir prüfen im Beratungsgespräch, welche Wege bei Ihnen infrage kommen
Wir erstellen den Kostenvoranschlag so, wie ihn die Pflegekasse braucht
Wir sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen
Wir stellen die Rechnung so aus, dass Sie den Zuschuss abrufen können
Das ist Teil der Beratung und kostet nichts extra
Das können wir nicht zusagen
Den Antrag muss die anspruchsberechtigte Person selbst stellen.
Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse.
Eine steuerliche Beratung übernimmt Ihr Steuerberater.

Förderprogramme, Beträge und Voraussetzungen ändern sich. Wir prüfen die Angaben regelmäßig, können aber keine Gewähr übernehmen. Maßgeblich ist immer die Auskunft Ihrer Pflegekasse oder der jeweiligen Förderstelle.



