FÖRDERUNG UND ZUSCHÜSSE

Bis zu 4.180 € Zuschuss bei anerkanntem Pflegegrad

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse den Einbau eines Lifts mit bis zu 4.180 € bezuschussen. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen gelten, wann der Antrag gestellt werden muss und welche weiteren Möglichkeiten infrage kommen können.

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse den Einbau eines Lifts mit bis zu 4.180 € bezuschussen. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen gelten, wann der Antrag gestellt werden muss und welche weiteren Möglichkeiten infrage kommen können.

Beratung kostenfrei | Wir helfen beim Antrag | Kein Verkaufsdruck

Homelift im Eingangsbereich eines Wohnhauses neben einer Holztreppe

bis zu 4.180 €

je Maßnahme, ab Pflegegrad 1

Homelift im Eingangsbereich eines Wohnhauses neben einer Holztreppe

bis zu 4.180 €

je Maßnahme, ab Pflegegrad 1

Homelift im Eingangsbereich eines Wohnhauses neben einer Holztreppe

bis zu 4.180 €

je Maßnahme, ab Pflegegrad 1

So unterstützt die Pflegekasse den Einbau

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen, die das Wohnen zu Hause wieder möglich machen. Treppenlift, Plattformlift, Hublift und Homelift zählen dazu. Wie hoch der Pflegegrad ist, spielt für den Betrag keine Rolle. Entscheidend ist, dass überhaupt einer vorliegt.

Ab Pflegegrad 1, der Betrag ist in allen Pflegegraden identisch

Keine Prüfung von Einkommen oder Vermögen, kein prozentualer Eigenanteil

Wohnen bis zu vier anspruchsberechtigte Personen zusammen, kann der Zuschuss insgesamt bis zu 16.720 € betragen. Bei mehr als vier Personen wird dieser Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt.

Verschlechtert sich die Pflegesituation später, ist ein erneuter Zuschuss möglich

Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor der Beauftragung

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Lift verbindlich beauftragen. Die Pflegekasse muss die Maßnahme vorher prüfen. Wir erklären Ihnen die richtige Reihenfolge und stellen den benötigten Kostenvoranschlag bereit.

Je nach Situation gibt es weitere Möglichkeiten.

Neben der Pflegekasse kommen abhängig von Ihrer Situation weitere Wege infrage, etwa wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall die Ursache war, wenn eine Schwerbehinderung anerkannt ist, oder über zinsgünstige Kredite und steuerliche Absetzbarkeit.

Welche Programme es gibt, wie hoch sie ausfallen und ob sie gerade beantragbar sind, ändert sich laufend. Bundesmittel sind manchmal ausgeschöpft, Konditionen werden angepasst, Landesprogramme kommen dazu. Deshalb schreiben wir hier keine Zahlen hin, die morgen nicht mehr stimmen.

Wir prüfen Ihre Situation im Beratungsgespräch zum dann aktuellen Stand. Das gehört zur Beratung und kostet Sie nichts.

Homelift mit dunkler Tür neben einer offenen Treppe im Wohnhaus
Homelift mit dunkler Tür neben einer offenen Treppe im Wohnhaus

Wobei wir Sie unterstützen können

Das übernehmen wir

Wir prüfen im Beratungsgespräch, welche Wege bei Ihnen infrage kommen

Wir erstellen den Kostenvoranschlag so, wie ihn die Pflegekasse braucht

Wir sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen

Wir stellen die Rechnung so aus, dass Sie den Zuschuss abrufen können

Das ist Teil der Beratung und kostet nichts extra

Das können wir nicht zusagen

Den Antrag muss die anspruchsberechtigte Person selbst stellen.

Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse.

Eine steuerliche Beratung übernimmt Ihr Steuerberater.

Wir prüfen gemeinsam, welche Förderung für Sie infrage kommt.

Wir prüfen gemeinsam, welche Förderung für Sie infrage kommt.

Sie müssen sich vorher nicht selbst einlesen. Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und worauf Sie vor der Beauftragung achten müssen.

Sie müssen sich vorher nicht selbst einlesen. Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und worauf Sie vor der Beauftragung achten müssen.

Antwort innerhalb von 24 Stunden · Beratung kostenfrei

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Förderprogramme, Beträge und Voraussetzungen ändern sich. Wir prüfen die Angaben regelmäßig, können aber keine Gewähr übernehmen. Maßgeblich ist immer die Auskunft Ihrer Pflegekasse oder der jeweiligen Förderstelle.

ELEVA

HERSTELLERUNABHÄNGIGE LIFTLÖSUNGEN AUS DONAUESCHINGEN

© 2026 Eleva Lift. Alle Rechte vorbehalten

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